- Verimi ist ab sofort ein reguliertes Zahlungsinstitut nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verleiht Verimi die ZAG-Lizenz nach erfolgreicher Prüfung.
- Verimi kann fortan GwG-konforme Identitäten annehmen, speichern und weitergeben
Berlin, 14.02.2019. Die Identitätsplattform Verimi treibt den Ausbau ihres Dienstes voran und erfüllt eine entscheidende regulatorische Anforderung. Die Finanzaufsicht BaFin erteilt Verimi die Erlaubnis, Dienstleistungen als Zahlungsinstitut nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu erbringen. Verimi bietet somit ein weiteres hochwertiges und sicheres Identifizierungsverfahren an. Nutzer können ihre bei einer Bank hinterlegte Identität in die Verimi-Plattform übertragen.
Verimi kann durch die ZAG-Lizenz bestehende GwG-konforme Identitäten von Bankkunden annehmen, speichern und weitergeben. So hat der Bankkunde und Verimi-Nutzer die Möglichkeit, seine bereits geprüfte Identität in die Verimi-Plattform zu übertragen oder sich bei Verimi nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG) zu legitimieren. Eine einmal bei Verimi GwG-konform verifizierte Identität kann der Nutzer zum Beispiel bei einer anderen Bank oder einem Versicherer ohne Medienbruch und unter Einhaltung der Anforderungen des GwG zur Eröffnung eines neuen Bankkontos oder Depots nutzen.
„Der Erhalt der ZAG-Lizenz knapp ein Jahr nach dem Start von Verimi stellt einen wichtigen Meilenstein für uns dar. Als Zahlungsinstitut baut Verimi sein Vertrauensnetzwerk aus und ist verlässlicher Partner für Banken und Versicherungen, aber auch für weitere Anbieter, denen wir Identitätsdaten höchster Qualität zusammen mit unserem sicheren und universellen Login anbieten können“, so Roland Adrian, Sprecher der Geschäftsführung von Verimi.
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