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VERIMI-Aufsichtsratsvorsitzender Stefan Imme: „Die Gesellschafter stehen uneingeschränkt zu VERIMI“

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Berlin, 17. August 2022. Aktuell wird sehr viel über digitale Identifizierungsverfahren berichtet und gesprochen. Welche Verfahren sind sicher, welche nutzerfreundlich und welche Verfahren kombinieren Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit? Insbesondere über das Video-Ident-Verfahren (auch mit KI-Unterstützung) wird engagiert debattiert. Dazu kommen weiterführende Berichte über Verimi, zu denen der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Stefan Imme, im Folgenden Stellung nimmt:

Die Anteilseigner, davon viele DAX-Unternehmen, stehen zu VERIMI. Aus mehreren Gründen:

  • Sichere ID-Wallets sind eine Grundvoraussetzung für den Durchbruch der Digitalisierung im täglichen Alltagsleben der Menschen.
  • Die Wirtschaft braucht effiziente digitale Zugänge für die Kunden, ID-Wallets sind dafür der Schlüssel.
  • VERIMI hat bei ID-Wallets und praktischen Anwendungen einen beträchtlichen Marktvorsprung und verfügt über bewährte Prozesse. Die ID-Wallet hat als einzige in Deutschland den Zulassungsprozess des Bundesinnenministeriums für private Anbieter von Identifizierungs- und Authentisierungslösungen für interoperable Nutzerkonten erfolgreich bestanden.

Die digitale Identität jedes Menschen, daran besteht kein Zweifel, wird zum zentralen Schlüssel für die Bewältigung des Alltags im digitalen Zeitalter. Sei es beim Abschluss von Versicherungen, bei der Eröffnung eines Bankkontos, beim Anmelden für Car-Sharing-Angebote, beim Hotel-Check-in, für die Aktivierung von Mobilfunkverträgen oder beim Zugriff auf Behörden-Portale. Diese Identität muss nicht nur bequem, sondern auch sicher sein. Der europäische Weg ist: Wir arbeiten an einer Lösung, bei der die Daten der Verbraucher sicher und bequem nutzbar sind und nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden – und nicht für andere Zwecke. Das ist sehr wichtig, zum Beispiel, weil es darum geht, dass keine Profile von Verbrauchern erstellt oder keine Werbebotschaften auf Basis dieser Daten generiert werden. Die Souveränität der Bürger ist das höchste Gut, dem wir uns verpflichtet fühlen.

Auf diesem Weg sind wir weit fortgeschritten. Der deutsche Personalausweis mit allen seinen elektronischen Sicherheitsmerkmalen ist der Vertrauensanker für die Nutzer im digitalen Zeitalter. Der Personalausweis öffnet in Zukunft die Türen zu allen sicherheitsrelevanten digitalen Anwendungen. Dabei kommt es auf die richtige Balance zwischen maximaler Sicherheit und dem bestmöglichen Nutzererlebnis an. Wir dürfen uns auf dem Weg ins digitale Zeitalter nicht selbst ein Bein stellen. Umfassende Verbote als Antwort auf einzelne Sicherheitsbedenken wären eine Überreaktion. Sie würden die zügigen Digitalisierungsfortschritte in Deutschland und Europa zurückwerfen.

Was für ein digitales Identifizierungsverfahren brauchen wir?

Ideal wäre ein Identifizierungsverfahren, das sowohl sicher als auch einfach zu nutzen ist. Am sichersten ist der elektronische Personalausweis. Alle Menschen können die Daten ihres elektronischen Personalausweises in der VERIMI ID-Wallet ablegen – sehr sicher nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dies kann man entweder direkt in der ID-Wallet erledigen oder während der Anwendung bei vielen Akzeptanzpartnern. Anschließend kann man mit seinem Handy auf bequeme und sichere Weise digitale Dienstleistungen nutzen.

Natürlich wird es auch weiterhin für verschiedene Anwendungsfälle andere, einfache Identifizierungsverfahren geben, je nach Sicherheitsbedarf für die jeweilige Anwendung. Denn es ist ein Unterschied, ob ein Verbraucher seine Personalausweisdaten in sein persönliches ID-Wallet lädt, um Behördengänge digital zu erledigen, sich beim Arzt auszuweisen – oder ob er lediglich eine Zahnpasta über sein e-Commerce-Konto bestellen und dafür seine Daten bequem zur Hand haben will. Unterschiedliche Anwendungsfälle im Markt kommen mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus aus. Je nach Bedarf so bequem wie möglich, so sicher wie nötig – das ist VERIMIs differenziertes Angebot.

Darüber hinaus hat VERIMI ein Alleinstellungsmerkmal, was die Sicherheit der Verfahren angeht. Denn die VERIMI ID-Wallet hat als einzige in Deutschland den Zulassungsprozess vom Bundesinnenministerium für das Sicherheitsniveau „Substanziell“ erfolgreich bestanden, das beispielsweise für den Zugriff auf Dienste der Öffentlichen Verwaltung nötig ist. Dieses Niveau ist auch die Basis für die Datensicherheit im Gesundheitssektor. Dabei wird der elektronische Personalausweis kryptografisch abgesichert geladen und mit Hilfe der persönlichen Ausweis-PIN verifiziert. Das ist vielleicht einmal aufwändig. Danach aber kann der Verbraucher seinen Personalausweis immer sicher, einfach und bequem in der digitalen Welt nutzen, beispielweise beim digitalen Abschluss von Verträgen, bei der Eröffnung von Konten, für den Zugang auf Versicherungsportale oder beim digitalen Behördengang.

VERIMI ist damit ein sehr wichtiger Baustein für das Ökosystem der sicheren Digitalen Identitäten in Deutschland – zum Nutzen von Behörden, Unternehmen und Verbrauchern gleichermaßen. Wir sind als Anteilseigner davon überzeugt, mit dem Service- und Produktangebot einen ganz wesentlichen Beitrag zu Digitalisierung made in Germany und zur digitalen Souveränität der Deutschen Bürger*innen und Unternehmen zu leisten.

Und was war mit anderen Berichten über VERIMI?

Beide im Raum stehenden Vorwürfe sind unzutreffend.

  • Im Fall des vermeintlichen Datenschutzvorfalls hat sich VERIMI absolut DSGVO-konform verhalten und die zuständige Datenschutzbehörde aktiv informiert. Die Behörde hat in ihrem Abschlussbericht die von VERIMI getroffenen Maßnahmen als angemessen bewertet. Wir bedauern, dass bei einigen Nutzern durch die Berichterstattung nun Verunsicherung entstanden ist.
  • Auch wird VERIMI vorgeworfen, die Bundesagentur für Finanzaufsicht (BaFin) für den Erhalt einer ZAG-Lizenz (Lizenz als Payment-Anbieter) getäuscht zu haben. Jedoch gibt die BaFin für den Erhalt dieser Lizenz keine Zahlen in Bezug auf Partnerunternehmen und Transaktionen vor, sondern sie verlangt den Nachweis des nachhaltigen und gewerbsmäßigen Geschäftsbetriebs. Die kolportierten Zahlen waren insofern rein unternehmensinterne Ziele. In einem Gespräch mit der VERIMI-Geschäftsführung am 05. August 2022 sahen die Vertreter der BaFin und der Bundesbank keinen Ansatz für eine Täuschung und keine Grundlagen für Maßnahmen.

In einem Satz: Die Anteilseigner von VERIMI stehen uneingeschränkt zu ihrem Unternehmen.

Stefan Imme
Aufsichtsratsvorsitzender VERIMI GmbH
Chief Digital Officer Volkswagen Financial Services AG

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