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Stellungnahme: Mediale Vorwürfe zur vorsorglichen Verdachtsmeldung eines Datenschutzvorfalls und zur Zahlungsfunktion

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Berlin, 02. August 2022. Der Schutz personenbezogener Daten hat für Verimi oberste Priorität. Im September 2021 hatten wir im Zuge eines internen Audits eine versehentliche Konfiguration in unserem System entdeckt, welche personenbezogene Daten unserer Nutzer*innen temporär  in geschützten Log-Daten protokollierte. Die Log-Daten werden nach acht Wochen automatisiert gelöscht, sie sind verschlüsselt und nur ein engster Kreis von Mitarbeiter*innen, mit dem eine sehr hohe Vertraulichkeit vereinbart ist,    Zugang. Verimi korrigierte die Konfiguration sofort und setzte Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Fälle für die Zukunft unmittelbar um.

Zu keiner Zeit gab es Anzeichen für Datenzugriffe oder gar Datenabflüsse. Unsere Feststellung veranlasste uns dennoch, rein vorsorglich eine Verdachtsmeldung anhand der empfohlenen Vorgehensweise für Zweifelsfälle und analog des Art. 33 DSGVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – BInBDI) vorzunehmen. Entsprechend der Regelung des Art. 34 Abs. 1 DSGVO war eine Information an unsere Nutzer*innen nicht erforderlich, da kein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten vorlag. Die Abschlussakte der zuständigen Aufsichtsbehörde aus Oktober 2021 bestätigt, dass die nach Art. 33 und 34 DSGVO getroffenen Maßnahmen der Verimi GmbH ausreichend waren.

Die in diesem Zusammenhang gegenüber der Verimi GmbH medial formulierten Vorwürfe entbehren einer tatsächlichen Grundlage und sind nicht gerechtfertigt. Verimi ist jederzeit offen für einen konstruktiven und transparenten Dialog.

Betreffend der Verimi Zahlungsfunktion weist die Verimi GmbH die eigenen Mitarbeiter*innen auf die Vorteile der Nutzung der Zahlungsfunktion bei Verimi Partnern hin, was eine übliche Vorgehensweise ist. Das freiwillige Feedback der Mitarbeiter*innen aus der praktischen Nutzung fließt auch in die Weiterentwicklung des Produktes ein. Über Art und Umfang der Nutzung der Zahlungsfunktion durch Mitarbeiter*innen hat die Verimi GmbH aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen.

 

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